Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - VII-Verg 39/10   

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OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - VII-Verg 39/10 (https://dejure.org/2010,1920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2010 - VII-Verg 39/10 (https://dejure.org/2010,1920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2010 - VII-Verg 39/10 (https://dejure.org/2010,1920)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebote im reinen Preiswettbewerb unzulässig! Aber: Rügepräklusion beachten! (IBR 2011, 38)

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 57
  • VergabeR 2011, 604
  • ZfBR 2011, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - Verg 39/10
    Bezeichnend ist, dass noch das OLG Celle in seinem Beschluss vom 11.02.2010 (13 Verg 16/09 - VergabeR 2010, 669) darauf nicht eingeht, obwohl laut Sachverhalt auch dort der Preis einziges Zuschlagskriterium war (vgl. auch Weise/Hänsel, NJW-Spezial 2010, 558: Senatsentscheidung trifft die deutsche Vergabepraxis völlig überraschend).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Verg 61/09

    Anforderungen an die Produktneutralität einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - Verg 39/10
    Bis zum Bekanntwerden der Senatsbeschlüsse vom 07. Januar und 23. März 2010 (VII-Verg 61/09) musste ein Bieter diesen Grund für eine Unzulässigkeit von Nebenangeboten nicht kennen, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 GWB.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - Verg 39/10
    Auch wenn § 8 Abs. 1 SektVO die Voraussetzung, dass Zuschlagskriterium die Wirtschaftlichkeit des Angebotes und nicht allein der Preis sein müsse, nicht ausdrücklich nennt (möglicherweise vor dem Hintergrund, dass § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Abs. 1 SektVO lediglich die Wirtschaftlichkeit als Zuschlagskriterium kennt, wobei jedoch diese Vorschriften im Sinne einer Zulassung auch des Preises als einzigem Zuschlagskriterium richtlinienkonform auszulegen sind, vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 - Verg 9/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009, VII-Verg 59/08; OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 4/10), ist § 8 Abs. 1 SektVO in diesem Sinne richtlinienkonform auszulegen.
  • OLG München, 20.05.2010 - Verg 4/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von Subunternehmerfahrleistungen nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - Verg 39/10
    Auch wenn § 8 Abs. 1 SektVO die Voraussetzung, dass Zuschlagskriterium die Wirtschaftlichkeit des Angebotes und nicht allein der Preis sein müsse, nicht ausdrücklich nennt (möglicherweise vor dem Hintergrund, dass § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Abs. 1 SektVO lediglich die Wirtschaftlichkeit als Zuschlagskriterium kennt, wobei jedoch diese Vorschriften im Sinne einer Zulassung auch des Preises als einzigem Zuschlagskriterium richtlinienkonform auszulegen sind, vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 - Verg 9/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009, VII-Verg 59/08; OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 4/10), ist § 8 Abs. 1 SektVO in diesem Sinne richtlinienkonform auszulegen.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    a) Dem Senat ist bekannt, dass öffentlichen Auftraggebern im Sinn einer "Ausweichstrategie" gegen die zur Zulässigkeit von Nebenangeboten bei Niedrigstpreisvergaben ergangene Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2010 - VII-Verg 39/10 (und des OLG Jena v. 16.9.2013 - 9 Verg 3/13) - von beteiligten Kreisen mindestens dazu geraten wird, die Bestimmungen der Art. 53 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG (und die im Streitfall maßgebenden, gleichlautenden Art. 55 Abs. 1 sowie Art. 36 Abs. 1 Richtlinie 2004/17/EG) so zu interpretieren und anzuwenden, dass beim Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebots der niedrigste Preis mit 90 oder mehr Prozentpunkten gewertet und daneben zu einem vergleichsweise geringen Prozentsatz ein weiteres Kriterium (beispielsweise die Terminplanung oder der technische Wert) festgelegt werden soll, welches qualitative Elemente aufweist, dies mit dem Ziel, aus einer "Nahezu-Niedrigstpreisvergabe" beanstandungsfrei eine solche nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot werden zu lassen.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2011 - Verg 22/11

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG (VKR) lässt in einer derartigen Situation Varianten (in der deutschen Terminologie Nebenangebote) nicht zu (vgl. Eggert, Europäisches Vergaberecht, Rdnr. 1258; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2010, VII-Verg 39/10; v. 07.01.2010; 23.03.2010, VII-Verg 61/09 und v. 09.03.2011, VII-Verg 52/10).
  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Eine solche Vorgabe leitet die Vergabekammer - im Anschluss an Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23. März 2010, Verg 61/09, ZfBR 2011, 103 [zu 1.] sowie Beschluss vom 18. Oktober 2010, Verg 39/10, NZBau 2011, 57 [II a]: zur Sektorenrichtlinie; offen gelassen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2010, VergW 16/10, NZBau 2011, 126 [zu B 1]) - schlussfolgernd aus Art. 24 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG ab; ergänzend wird auch auf Erwägungsgrund 46 verwiesen, wonach nur die zwei Zuschlagskriterien "niedrigster Preis" und "wirtschaftlich günstigstes Angebot" zuzulassen sind.

    Soweit andere Vergabesenate in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB bzw. nach § 121 GWB eine Zulassung und Wertung von Nebenangeboten abgelehnt haben, wenn einziges Zuschlagskriterium der günstigste Preis ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Januar 2010, Verg 61/09, juris, [Tn. 4], vom 23. März 2010, Verg 61/09, ZfBR 2011, 103, vom 18. Oktober 2010, Verg 39/10, NZBau 2011, 57; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2010, Verg W 16/10), wird dadurch eine Vorlagepflicht nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht begründet.

    Eine solche Vorgabe leitet die Vergabekammer - im Anschluss an Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23. März 2010, Verg 61/09, ZfBR 2011, 103 [zu 1.] sowie Beschluss vom 18. Oktober 2010, Verg 39/10, NZBau 2011, 57 [II a]: zur Sektorenrichtlinie; offen gelassen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2010, VergW 16/10, NZBau 2011, 126 [zu B 1]) - schlussfolgernd aus Art. 24 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG ab; ergänzend wird auch auf Erwägungsgrund 46 verwiesen, wonach nur die zwei Zuschlagskriterien "niedrigster Preis" und "wirtschaftlich günstigstes Angebot" zuzulassen sind.

    Soweit andere Vergabesenate in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB bzw. nach § 121 GWB eine Zulassung und Wertung von Nebenangeboten abgelehnt haben, wenn einziges Zuschlagskriterium der günstigste Preis ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Januar 2010, Verg 61/09, juris, [Tn. 4], vom 23. März 2010, Verg 61/09, ZfBR 2011, 103, vom 18. Oktober 2010, Verg 39/10, NZBau 2011, 57; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2010, Verg W 16/10), wird dadurch eine Vorlagepflicht nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht begründet.

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 Verg 1/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    cc) Eines vertieften Eingehens auf die unter den Obergerichten diskutierte und dem BGH als Divergenzvorlage vorliegende Frage, ob Nebenangebote und Niedrigstpreisvergabe kombinierbar sind - bejahend: OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 1 Verg 190/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 276.07.2010 - 1 Verg 6/10; OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2010 - 13 Verg 6/10; tendenziell bejahend BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11; Verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10; OLG Jena, Beschluss vom 16.09.2013 - 9 Verg 3/13 - bedarf es unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen nicht.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2011 - Verg 52/10

    Begriff des Nebenangebots; Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots von

    36 Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG und der hier einschlägige Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG lassen in einer derartigen Situation Varianten (in der deutschen Terminologie Nebenangebote) nicht zu (vgl. Eggert, Das europäische Vergaberecht, Rdnr. 1258; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2010, VII-Verg 39/10; v. 07.01.2010 und 23.03.2010, VII-Verg 61/09).
  • VK Niedersachsen, 25.02.2011 - VgK-70/10

    Vorgaben bzgl. inhaltlicher Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Ein weiteres Hindernis an der Wertbarkeit von Nebenangeboten liegt nach der aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10) darin begründet, dass Nebenangebote trotz entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe unzulässig sind, wenn - wie vorliegend - der Preis als einziges Zuschlagskriterium festgelegt ist.

    Zu Recht ist die Auftraggeberin daher ausweislich der Dokumentation in der Vergabeakte davon ausgegangen, dass sie auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10; dort ging es um einen Sektorenauftrag und dementsprechend um Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG) Nebenangebote nur hätte berücksichtigen dürfen, wenn sie mehrere Zuschlagskriterien festgelegt hätte (im Folgenden b).

    b) Aber auch soweit die Auftraggeberin die Nichtberücksichtigung von Nebenangeboten in erster Linie auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10 - zitiert nach ibr-online) gestützt hat, ist die Entscheidung der Auftraggeberin nicht zu beanstanden.

    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 18.01.2010 - VII-Verg 39/10 -, auf den sich die Auftraggeberin vorliegend berufen hat, dem Auftraggeber, der gehindert ist, Nebenangebote zu berücksichtigen, weil er lediglich den Preis als einziges Zuschlagskriterium festgelegt und genannt hat, ausdrücklich ein Wahlrecht im Hinblick auf die Rechtsfolgen eingeräumt.

  • VK Niedersachsen, 10.02.2011 - VgK-70/10

    Berücksichtigung von Nebenangeboten ist bei einer fehlenden Festlegung der

    Ein weiteres Hindernis an der Wertbarkeit von Nebenangeboten liegt nach der aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10) darin begründet, dass Nebenangebote trotz entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe unzulässig sind, wenn - wie vorliegend - der Preis als einziges Zuschlagskriterium festgelegt ist.

    Zu Recht ist die Auftraggeberin daher ausweislich der Dokumentation in der Vergabeakte davon ausgegangen, dass sie auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10; dort ging es um einen Sektorenauftrag und dementsprechend um Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG ) Nebenangebote nur hätte berücksichtigen dürfen, wenn sie mehrere Zuschlagskriterien festgelegt hätte (im Folgenden b).

    Aber auch soweit die Auftraggeberin die Nichtberücksichtigung von Nebenangeboten in erster Linie auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10 - zitiert nach ibr-online) gestützt hat, ist die Entscheidung der Auftraggeberin nicht zu beanstanden.

    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 18.01.2010 - VII-Verg 39/10 -, auf den sich die Auftraggeberin vorliegend berufen hat, dem Auftraggeber, der gehindert ist, Nebenangebote zu berücksichtigen, weil er lediglich den Preis als einziges Zuschlagskriterium festgelegt und genannt hat, ausdrücklich ein Wahlrecht im Hinblick auf die Rechtsfolgen eingeräumt.

  • VK Niedersachsen, 25.02.2011 - VgK-72/10

    Vorgaben bzgl. inhaltlicher Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Ein weiteres Hindernis an der Wertbarkeit von Nebenangeboten liegt nach der aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10) darin begründet, dass Nebenangebote trotz entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe unzulässig sind, wenn - wie vorliegend - der Preis als einziges Zuschlagskriterium festgelegt ist.

    Zu Recht ist die Auftraggeberin daher ausweislich der Dokumentation in der Vergabeakte davon ausgegangen, dass sie auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10; dort ging es um einen Sektorenauftrag und dementsprechend um Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG) Nebenangebote nur hätte berücksichtigen dürfen, wenn sie mehrere Zuschlagskriterien festgelegt hätte (im Folgenden b).

    b) Aber auch soweit die Auftraggeberin die Nichtberücksichtigung von Nebenangeboten in erster Linie auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 18.10.2010 - Verg 39/10 - zitiert nach ibr-online) gestützt hat, ist die Entscheidung der Auftraggeberin nicht zu beanstanden.

    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 18.01.2010 - VII-Verg 39/10 -, auf den sich die Auftraggeberin vorliegend berufen hat, dem Auftraggeber, der gehindert ist, Nebenangebote zu berücksichtigen, weil er lediglich den Preis als einziges Zuschlagskriterium festgelegt und genannt hat, ausdrücklich ein Wahlrecht im Hinblick auf die Rechtsfolgen eingeräumt.

  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 1 Verg 1/11

    Straßenarbeiten B 50 - Vergaberecht: Bewertung einer Leistungsalternative bei

    Es kann hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (zuletzt Besch. v. 18.10.2010 - VII-Verg 39/10 - NZBau 2011, 57) zu folgen ist, wonach Nebenangebote dann nicht zugelassen bzw. zugelassene Nebenangebote nicht gewertet werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
  • VK Südbayern, 18.10.2013 - Z3-3-3194-1-30-08/13

    Wann kann ein zweites Hauptangebot abgegeben werden?

    Die diesbezügliche Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (B. v. 18.10.2010, Az.: VII-Verg 39/10; B.v. 23.03.2010, VII-Verg 61/09), die ohnehin nicht unumstritten ist (BGH B. v. 23.01.2013 X ZB 8/11; OLG Schleswig OLG Schleswig, B. v. 15.04.2011 - 1 Verg 10/10), ist keinesfalls auf Hauptangebote zu übertragen.
  • VK Münster, 24.06.2011 - VK 6/11

    "Blaustein nur aus Irland": Produktneutrale Ausschreibung?

  • VK Bund, 10.02.2011 - VK 3-08/11

    Briefdienstleistungen

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2011 - 1 Verg 5/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit und Berücksichtigungsfähigkeit von

  • OLG Brandenburg, 07.12.2010 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

  • OLG Brandenburg, 17.05.2011 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Nebenangeboten;

  • VK Bund, 10.11.2014 - VK 2-89/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe zum Genehmigungs- und Abrechnungsmanagement

  • VK Südbayern, 12.11.2012 - Z3-3-3194-1-36-07/12

    Keine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts: Nachprüfungsinstanz schätzt!

  • VK Rheinland-Pfalz, 04.01.2011 - VK 2-48/10
  • VK Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 1 VK 56/10

    Verlängerung der Angebotsfrist: Keine Verlängerung der Rügefrist!

  • VK Köln, 02.08.2011 - VK VOL 18/11

    Sektorenvergabe: Ausschluss bei Änderung an Vergabeunterlagen!

  • VK Thüringen, 29.06.2011 - 250-4002.20-2591/2011-E-004-EF

    Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebote unzulässig!

  • VK Niedersachsen, 25.02.2011 - VgK-70-72/10
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